Vorbereitung und Durchführung der Bestattung waren ursprünglich fast ausschließlich eine Angelegenheit der Hinterbliebenen bzw. der Familien- und Nachbarschaftshilfe. Die Inanspruchnahme gewerblicher Hilfeleistungen beschränkte sich dabei auf bestimmte Einzellieferungen und Einzelleistungen, wie dies heute noch gelegentlich in ländlichen Bereichen der Fall ist.
Die Entwicklung des Bestatterberufes wurde bewirkt durch die wachsende Ausdehnung der Städte, die Loslösung des Einzelnen und der einzelnen Familien von den ursprünglichen Gemeinschaften und die zunehmende Kompliziertheit der Verhältnisse. Der Bestatter sieht seine Aufgabe darin, für die Hinterbliebenen alle Angelegenheiten zu übernehmen, die mit der Bestattungsdurchführung zusammenhängen und kommt so dem Bedürfnis der Hinterbliebenen nach weitest gehender Entlastung von diesen Erfordernissen nach.
Das Arbeitsgebiet des Bestatters umfasst heute alle zur ordnungsgemäßen Vorbereitung, würdigen Ausgestaltung und vorschriftsmäßigen Durchführung von Bestattungen erforderlichen Besorgungen, Leistungen und Lieferungen, wie sie nachfolgend in Auszügen aus dem vom Bundesverband des Deutschen Bestattungsgewerbes beschlossenen Berufsbild aufgelistet sind.
Tätigkeiten und Fertigkeiten
Beratung in Bestattungsangelegenheiten und Bestattungsvorsorge sowie Übernahme, Vorbereitung, Ausgestaltung, Leitung und Durchführung von Bestattungen, insbesondere
- Regelung der für alle Arten von Bestattungen (Erd-, Feuer- und Seebestattung) notwendigen behördlichen und kirchlichen Formalitäten
- Festlegung der Termine für Trauerfeierlichkeiten und Beisetzung
- Fertigstellung und Lieferung von Särgen, Sargausstattungen, Zinkeinlagen und Urnen
- Anfertigung, Lieferung oder Vermittlung von Todesbenachrichtigungen, Trauerbildern und Danksagungen in Brief- oder Kartenform sowie in Zeitungen
- Überführung von Verstorbenen am Sterbeort sowie von und nach auswärtigen Orten
- Hygienische Behandlung und Einsargung von Verstorbenen
- Ausgestaltung und Durchführung von Aufbahrungen
Dabei werden folgende Kenntnisse vorausgesetzt
- Kenntnisse der gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen bei Erd- und Feuerbestattungen, bei Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen sowie der Friedhofs- und Gebührenordnungen
- Kenntnisse des Bestattungsbrauchtums, der Organisation von Trauerfeiern und Beisetzungen sowie der Betreuung von Hinterbliebenen
- Kenntnisse über den Ablauf von religiösen Handlungen und den Einsatz musikalischer Darbietungen
- Kenntnisse der Arten und Eigenschaften, der Verarbeitung und Verwendung der für die Herstellung und Zurichtung von Särgen verwendeten Materialien und Hilfsstoffe
- Kenntnisse über Urnen, deren Werkstoffe und Qualitätsmerkmale
- Kenntnisse der hygienischen Totenversorgung sowie der hierfür erforderlichen Materialien
- Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Transport/Überführung Verstorbener
- Berufsbezogene Kenntnisse des Bestattungsrechts, der Bestattungspflicht, der Verfügungsrechte, des Familien- und Erbrechts sowie des zivil- und strafrechtlichen Schutzes des Leichnams
- Kenntnisse des Friedhofsrechts
- Kenntnisse der Meldepflicht nach dem Personenstandsgesetz
- Kenntnisse bei ansteckenden Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz
- Kenntnisse bei Verdacht eines unnatürlichen Todes
- Kenntnisse der Arbeits- und Betriebsorganisation
- Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes