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Die Feuerbestattung

In vielen Ländern ist die Feuerbestattung besonders aus religiösen Gründen die Hauptbestattungsart. In Deutschland wurde sie jedoch erst im Laufe des 19. Jahrhunderts besonders bei evangelischen Christen gebräuchlich, (erstes deutsches Krematorium 1878 in Gotha). Seit dem 2. Vatikanischen Konzil im Jahre 1965 erlaubt auch die katholische Kirche die Feuerbestattung.

Bei einer Feuerbestattung kann die Trauerfeier sowohl vor der Kremation stattfinden im Rahmen einer sogenannten Sargaussegnung, als auch nach der Trauerfeier al Urnenaussegnung.
Gerne beraten wir Sie im Trauergespräch über die Vor- und Nachteile, immer unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Familiensituation.

Zusätzlich zu den bei einer Erdbestattung zu erbringenden Leistungen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Urnenanforderung beim zuständigen Friedhofsamt besorgen
  • Feuerbestattungsfreigabe bei der zuständigen Polizeidienststelle einholen
  • Auf den unterschiedlichen Ort für die Trauerfeier hinweisen (Kolumbarium)
  • Über Urnengräber und Nischen aufklären, bzw. über anonyme Urnenbeisetzung
  • Die Möglichkeit einer Urnenaussegnung im Vergleich zur Sargaussegnung aufzeigen
  • Den Verstorbenen nach der Trauerfeier in das nächstgelegene Krematorium überführen
  • Die Urne von dort wieder zurückholen und deren Beisetzung organisieren.


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